mobile Navigation Icon

Schülermitverantwortung » Begriffe

Vom Volk durch unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl gewählte Bürgerinnen bzw. Bürger, die in den Parlamenten moderner Demokratien Vertreterinnen und Vertreter des gesamten Volkes sind. 

Als Amtsblatt bezeichnet man ein staatliches Medium für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen und Mitteilungen.  Der Link leitet dich zu den aktuellen Amtsblättern des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Anträge sind meist in schriftlicher Form vorgetragene Wünsche auf Gewährung von Unterstützung oder Einholung einer Entscheidung.
Anträge richten sich z. B. an

  • Behörden oder staatliche Stellen,
  • gesellschaftliche oder private Einrichtungen.

Personengruppe, die gemeinsam [und arbeitsteilig] an etwas arbeitet bzw. etwas bearbeitet. Nährere Informationen findest du hier.

Da Deutschland ein Bundesstaat ist, hat jedes Bundesland seine eigene Regierung und sein eigenes Parlament. In Bayern ist das Parlament der Bayerische Landtag, der seinen Sitz in München hat. Hier sitzen die Abgeordneten als Vertreterinnen und Vertreter der Menschen in Bayern. Sie werden alle fünf Jahre bei der Landtagswahl von den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Insgesamt sind 180 Abgeordnete im Bayerischen Landtag. Nähere Informationen über den Bayerischen Landtag erhältst du unter: www.bayern.landtag.de

Ein Beleg ist ein offizieller Zahlungsnachweis. Dies können Kassenbons oder Kassenzettel sein, aber auch Spendenquittungen oder Rechnungen von Bestellungen oder Einkäufen.

Achtung: Manche Internet-Versandhändlerinnen und -händler schicken bei Bestellungen keine Rechnung auf Papier mit. Achtet darauf, dass ihr in solchen Fällen eine Rechnung in Papierform von der Händlerin/vom Händler anfordert. Dies geht auch im Nachhinein.

Bildungspolitik ist der Oberbegriff für Fragen zu Lernen und Lehren. Diskutiert wird beispielsweise über folgende Punkte:

  • Was sollen Kinder wann lernen?
  • Welche Prüfungen gibt es?
  • Wie werden Lehrkräfte ausgebildet?
  • Wie viele Jahre müssen/dürfen Kinder in die Schule gehen?

Mit Datenschutz wird im Allgemeinen der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch bezeichnet. Unter personenbezogenen Daten versteht man Informationen oder auch einzelne Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person. Zu personenbezogenen Daten zählen z. B. Name, Adresse (Anschrift, Email), Alter, Geburtsdatum, Telefonnummer, Bankverbindung, Krankendaten, Nummer des Ausweises und Familienstand. Das Datenschutzgesetz ist dafür vorgesehen, besonders sensible Daten zu schützen. Dazu zählen z. B. Informationen über deine religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugung, Angaben zu deiner Gesundheit oder deiner politischen Meinung.

Jemand, der von Personen in eine Gruppe entsandt wird, um dort in ihrem Sinne mitzuwirken, also zum Beispiel zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.

Der Begriff bezeichnet eine Herrschaftsform, aus dem Griechischen ist damit „die Herrschaft des Volkes” gemeint. Diese Definition ist aber viel zu wenig, denn heutzutage behaupten viele Staaten Demokratien zu sein, ohne aber wesentliche Kriterien dafür zu erfüllen. In Deutschland hat deshalb das Bundesverfassungsgericht (höchstes deutsches Gericht) für die Demokratie gemäß der freiheitlich demokratischen Grundordnung definiert, damit gilt:

  • Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,allen voran gehört dazu die Würde des Menschen sowie die Freiheitsrechte,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhöngigkeit der Gerichte sowie
  • das Mehrparteienprinzip und
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf Ausübung einer Opposition.

Vgl. dazu Freiheitlich demokratische Grundordnung 

Fahrlässigkeit ist ein rechtlicher Fachbegriff und meint, dass man seiner Pflicht nicht im ausreichenden Maß nachgekommen ist. Wenn ihr also einen Unfall verursacht, da ihr euch habt vom Handy ablenken lassen, anstatt aufmerksam zu sein, kann man von einem fahrlässigen Handeln sprechen.

Der Förderverein ist ein Verein zur (finanziellen) Unterstützung bestimmter Zwecke oder Personen. An Schulen finden sich z. B. häufig Fördervereine. Dem Förderverein kann jede/jeder beitreten, der die Schule unterstützen möchte. Zu den Mitgliedern von Fördervereinen gehören u. a. häufig Elternteile, Lehrer, ehemalige Schülerinnen und Schüler oder auch engagierte Bürgerinnen und Bürger.

Der Förderverein leistet einen wichtigen Beitrag, indem er z. B. die Schule bei der Finanzierung bestimmter Aktivitäten und Projekte unterstützt. Auch kann mit Mitteln des Fördervereins Kindern aus ärmeren Familien die Teilnahme an Klassenfahrten ermöglicht werden.

Darüber hinaus unterstützen Fördervereine die Schule z. B. auch durch das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder. Dabei können die Mitglieder  der Schule z. B. ihr Fachwissen zu bestimmten Themen unentgeltlich zur Verfügung stellen oder dabei helfen, wichtige Partner für Projekte u. a. zu finden.

 

Freiheit bedeutet, selbst bestimmen zu können, was man tut. Sie gehört zu den  Grund- und Menschenrechten und ist Bestandteil moderner Demokratien. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass ich uneingeschränkt tun und lassen kann, was mir gefällt. Denn meine Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit anderer Menschen einschränkt. So steht es auch in unserer Verfassung, dem Grundgesetz.

Ein Gremium (Plural: Gremien) bezeichnet eine Expertengruppe, die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe zusammenkommt.

Menschenrechte gelten für alle Menschen, egal in welchem Land oder Staat sie leben. Die Menschrechte wurden im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen aufgeschrieben. Viele Staaten, so auch Deutschland, haben diese Rechte in ihrer Verfassung festgeschrieben, man spricht dann von Grundrechten.

Die Menschenrechte unterteilen sich in drei Kategorien. Es gibt Schutzrechte - Freiheitsrechte - Gleichheitsrechte.

So hat z. B. jeder Mensch das Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Damit ist gemeint, dass niemand gefoltert werden darf. Jeder hat außerdem das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ohne dafür bestraft zu werden. Auch soll jeder Mensch seinen Glauben frei wählen dürfen, ohne dadurch Nachteile zu erfahren. Wichtig ist auch das Wahlrecht, das den Menschen demokratische Wahlen zusichert. Auch das Recht auf Bildung gehört zu den Grundrechten und garantiert dir, dass du etwas lernen darfst. Die hier aufgeführten Rechte sind nur eine Auswahl der Grundrechte. Du kannst sie im Grundgesetz unter den Artikeln 1-19 nachschlagen. 

Leider werden in vielen Ländern der Welt die Menschenrechte von der Staatsmacht missachtet. Sie werden also nicht selbstverständlich anerkannt und jeder von uns muss aufpassen, dass der Staat diese Rechte achtet.

 

Am 20. November 1989 unterschrieben mit Ausnahme von Somalia und den USA alle UN-Mitgliedsstaaten die Kinderrechtskonvention.

Eine Konvention ist i. d. R. eine Übereinkunft oder ein Vertrag verschiedener Staaten. In diesem Fall haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (United Nations, Abkürzung UN) eine Abmachung getroffen, die die Rechte von Kindern besonders schützen will.

Die Kinderrechtskonvention sichert in 50 Artikeln die Rechte der Kinder und Jugendlichen. Sie setzt sich aus drei verschiedenen Rechtsbereichen zusammen: 

  1. Recht auf Schutz
  2. Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung
  3. Recht auf Förderung und Entwicklung.

Kommune bezeichnet in unserem Zusammenhang die unterste staatliche Verwaltungseinheit, also die Gemeinde bzw. Ortschaft, in der du lebst. Sie ist für alle wichtigen staatlichen Aufgaben vor Ort zuständig wie beispielsweise für die Wasser- und Energieversorgung, die Müllabfuhr oder den Bau von Schulen.

Ein Kompromiss ist die Lösung eines Konfliktes durch eine Vereinbarung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Allerdings bedingt die Lösung meistens, dass alle Parteien auf einen Teil ihrer Wünsche verzichten müssen.

Der Begriff konstruktiv wird meist bildungssprachlich verwendet und meint

aufbauend, den sinnvollen Aufbau fördernd, entwickelnd. 

Die SMV sollte über ein eigenes SMV-Konto verfügen. Dieses wird für die Einnahmen und Ausgaben der gesamten SMV-Arbeit geführt. Gemeinsam mit den Verbindungslehrkräften wird das Konto von der SMV verwaltet. Rein rechtlich ist aber immer die Schulleitung in der Verantwortung. Daher muss die Schulleiterin oder der Schulleiter bei allen organisatorischen Fragen rund um das SMV-Konto einbezogen werden.

Ein Kotoauszug ist ein Beleg von der Bank. Er gibt an, wie viel Geld auf dem Konto zur Verfügung steht. Dazu zeigt er nach Datum sortiert alle Geldeingänge (Einzahlungen) und Geldausgänge (Abhebungen) an. Den Kontoauszug für eurer SMV-Konto bekommt ihr über die Schulleitung, das Sekretariat oder die Verbindungslehrkräfte.

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist Teil der Regierung des Freistaates Bayern und u. a. für die Schulen zuständig. Ihm untersteht das gesamte Schul- und Unterrichtswesen einschließlich der Fort- und Weiterbildungen der Lehrkräfte.

Eine wichtige gesetzliche Aufgabe des Kultusministeriums (abgekürzt KM) ist der Erlass von Schulordnungen. Daneben gibt es noch so genannte Kultusministerielle Schreiben (KMS) und Kultusministerielle Bekanntmachungen (KMBek) zur Regelung von besonderen, das Schulleben und den Schulalltag betreffenden Fragen. Außerdem erlässt das Kultusministerium die Lehrpläne, gestaltet die Stundentafel und organisiert zentrale Prüfungen, wie z. B. das bayerische Abitur. Die Kultusministerin/Der Kultusminister ist die „Chefin"/der „Chef” des Kultusministeriums.

Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Salvatorstr. 2

80327 München

Tel. 089/2 18 60

Internet: www.km.bayern.de

 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist die Ständige Konferenz der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Sie behandelt die Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik, die von überregionaler Bedeutung sind. Ziel ist dabei eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung. 

So gehört es zu den Hauptaufgaben der KMK, 

  • die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu gewährleisten,
  • auf Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken und
  • die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern.

Ständige Konferenz der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Sekretariat in Bonn: Berliner Büro:

Postfach 2240

53012 Bonn

Tel. 0228/50 10

Internet: www.kmk.org

Markgrafenstr. 37

10117 Berlin

Tel. 030/25 41 83

 

 

Der Landesschulbeirat wird zu wichtigen Vorhaben auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung durch das Kultusministerium angehört. Das Gremium setzt sich aus 42 Mitgliedern unterschiedlicher Bereiche zusammen: aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern-, Lehrer- und Schülerschaft sowie aus Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern schulnaher Institutionen. Die genaue Zusammensetzung findet ihr in Art. 73 Abs. 3 BayEUG. Den Vorsitz bei den Beratungen führt die Kultusministerin/der Kultusminister. 

Der Beratung im Landesschulbeirat bedürfen v. a.

  • grundlegende Maßnahmen im Bereich der Lehrpläne, Stundentafeln und Richtlinien einschließlich der Richtlinien für Familien- und Sexualerziehung,
  • der Erlass oder grundlegende Änderungen von Schulordnungen, Rechtsverordnungen über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen, Regelungen über Vorbereitung und Verbreitung von Schülerzeitungen, Rechtsverordnungen über die Einrichtung der Elternvertretungen, Entwürfe von Gesetzen und sonstigen Verordnungen, soweit sie grundsätzliche schulische Fragen betreffen, sowie
  • wichtige Schulversuche und deren Ergebnisse. 

Der Landesschulbeirat kann dazu Vorschläge einbringen und Empfehlungen aussprechen.

Der Begriff „Lobby" stammt aus dem Englischen und bezeichnet ursprünglich den Vorraum oder die Eingangshalle des englischen Parlamentsgebäudes ( Parlament). Dort unterhielten sich die Abgeordneten mit Personen, die nicht dem Parlament angehörten und deshalb auch nicht in den Sitzungssaal durften. Heute bezeichnet der Begriff „Lobby" eine Interessenvertretung in der Politik. Diejenigen, die diese Interessensvertretung ( Verband) vertreten, nennt man Lobbyisten.

Ein anderes Wort für Mediation ist Streitschlichtung. Mediatoreninnen und Mediatoren sind also Streitschlichterinnen und Streitschlichter. Im Schulalltag treffen häufig unterschiedliche Meinungen, Interessen und Bedürfnisse aufeinander und schnell kann es dabei zu Streitigkeiten - unterschiedlichen Ausmaßes -  kommen. 

Die Streitschlichterin/der Streitschlichter hilft den streitenden Parteien, indem sie/er als Unparteiische/Unparteiischer zu vermitteln versucht. Ihr/sein Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung für den Konflikt zu finden. Das kann aber nur gelingen, wenn die Streitenden auch bereit sind, etwas zur Lösung des Konfliktes beizutragen.

Mediatorinnen/Mediatoren erhalten eine umfassende Ausbildung. In dieser lernen sie z. B., wie man Konfliktlösungsgespräche führt und wie man sich in Konfliktsituationen angemessen verhält. Sie versuchen gegenüber den Streitparteien neutral zu bleiben und achten darauf, dass diese sich gegenseitig aussprechen lassen und keine beleidigenden Worte verwenden. Streitschlichterinnen/Streitschlichter sind Vertrauenspersonen, deshalb geben sie niemandem Auskunft über Inhalt und Verlauf der Konfliktgespräche.

In einem Vertrag wird der Streithergang festgehalten. Dieser umfasst außerdem die Namen aller am Konflikt Beteiligten, den Grund des Konfliktes, die Namen der Streitschlichterinnen/Streitschlichter und eine Formulierung der einvernehmlichen Lösung. Alle Beteiligten unterschreiben den Vertrag.

Die Ausbildung der Mediatorinnen/Mediatoren umfasst meist regelmäßige Wiederholungen und Fortbildungen. Außerdem treffen sich die Streitschlichterinnen und Streitschlichter einer Schule regelmäßig zu „Reflexionstreffen", wodurch sie ihre Streitschlichtungspraxis ebenfalls verbessern. In diesen Reflexionstreffen können sie sich z. B. über ihre Probleme und Schwierigkeiten austauschen und gegenseitig beraten.

Mentorinnen/Mentoren sind Mutmacher, z. B. für Schülerinnen und Schüler, denen es schwer fällt, ihre Hausaufgaben zu bewältigen oder die einfach keine Lust darauf haben. Diese Schülerinnen und Schüler sollen sich aus eigener Kraft helfen. Die Mentorin bzw. der Mentor begleitet sie bei diesem Prozess. Sie kennen nämlich die 1000 Tricks, sich selbst zu betrügen aus eigener Erfahrung und haben während ihrer Ausbildung solche Erfahrungen ausgetauscht und ausgewertet. Deshalb sind sie perfekte Mutmacher! Vor allem haben sie sich für die Begleitung jüngerer Schülerinnen und Schüler Folgendes abgewöhnt: Sie halten keine typischen Mama-, Papa- oder Lehrer-Reden!

Schülermentorinnen und -mentoren lernen in einer speziellen Ausbildung (meist Wahlkurse, die von der Schule angeboten werden), Arbeits- und Lernprozesse von Schülerinnen/Schülern zu betreuen. In dieser Ausbildung werden Theorie und Praxis gekoppelt und alles, was theoretisch besprochen wurde, wird auch praktisch erprobt.

An manchen Schulen erhalten sie Geld für ihre Arbeit, schließlich haben sie während eines langen Schuljahres in ihre Rolle finden müssen, um die Mitschülerinnen und -schüler mit professionellen Methoden zu unterstützen. Mentorinnen und Mentoren sind also aufgrund ihrer langen Ausbildung mehr als eine Aufsichtshilfe für Hausaufgaben am Nachmittag. Sie sind keine Nachhilfelehrkräfte!

Es gibt acht Ministerialbeauftragte für die Gymnasien, acht Ministerialbeauftragte für die Realschulen sowie drei Ministerialbeauftragte für die Berufsober- und Fachoberschulen. Sie sind in je einem Regierungsbezirk (z. B. in Mittelfranken oder in der Oberpfalz) für ihre Schulart die Schulaufsicht.

Des Weiteren unterstützen und beraten die Ministerialbeauftragten die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich in allen schulischen Fragen.

Für die beruflichen Schulen obliegt den sieben Regierungen die regionale Schulaufsicht, für die Förder- und Mittelschulen ebenfalls den sieben Regierungen (Schulabteilungen) sowie den 96 staatlichen Schulämtern.

Der Begriff „Ökologie" stammt ursprünglich aus dem Griechischen: oikos = Haus, Haushalt und logos = Lehre; also die „Lehre vom Haushalt”. Ursprünglich stellt die Ökologie eine Teildisziplin der Biologie dar, in der die Beziehungen der Lebewesen untereinander und mit ihrer unbelebten Umwelt erforscht werden. Mit dem wachsenden Umweltbewusstsein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat der Begriff eine Bedeutungsverschiebung/-veränderung erfahren und wird  mit Begriffen wie Umweltschutz bzw. Umwelt nahezu gleichgesetzt. Auch bezeichnet er häufig Handlungsweisen, die dem Umweltschutz oder einem nachhaltigen Wirtschaften dienen. Das dazugehörige Adjektiv ist ökologisch.

In unserem Zusammenhang meint der Begriff Organ eine Einrichtung oder eine (offiziell beauftragte) Person mit einer bestimmten Funktion als Teil eines größeren Ganzens. So kann z. B. der Bundespräsident, der das Land Deutschland nach außen vertritt, als Staatsorgan bezeichnet werden.

Das Parlament bezeichnet in demokratischen Staaten die Vertretung des Volkes, dessen wichtigste Aufgaben die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, das Budgetrecht (Finanzen) und die Kontrolle der Regierung sind.

Im Grundgesetz (GG) ist das Persönlichkeitsrecht festgeschrieben durch den Artikel 1, Abs. 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

und den Artikel 2: 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Daraus wird das allgemeine Recht der Einzelnen/des Einzelnen auf die Achtung und freie Entfaltung ihrer/seiner Persönlichkeit gegenüber dem Staat und im privaten Rechtsverkehr abgeleitet. In verschiedenen Gesetzen finden sich genaue Vorschriften zum Persönlichkeitsrecht. Dabei geht es u. a. darum, das Privatleben, die Familie und soziale Kontakte oder Freundschaften zu schützen. So wird auch die Intimsphäre der Bürgerinnen und Bürger durch Gesetze und Vorschriften in Deutschland geschützt. Denn was ein Mensch denkt und fühlt oder wie er sein Sexualleben gestaltet, soll i. d. R. nur ihn etwas angehen. Allerdings gibt es Bereiche, in denen der Staat in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreifen darf, z. B. wenn dieser eine Straftat begeht. 

Das Persönlichkeitsrecht sichert der Einzelnen/dem Einzelnen die Möglichkeit zu, sich zu wehren. So z. B. wenn sie/er beleidigt wird, wenn sie/er Opfer von übler Nachrede oder Verleumdung geworden ist oder auf andere Weise ihre/seine Privatsphäre verletzt wurde.

Für die Schularten, für die es keine Ministerialbeauftragten gibt, übernehmen die Regierungen bzw. die Schulämter die Schulaufsicht.

Der Schulaufwandsträger oder auch Sachaufwandsträger ist die Stelle (z. B. Stadt oder Landkreis, Regierungsbezirk, privater oder kirchlicher Träger), die alles bezahlt, was mit der Schule zu tun hat. Dazu gehört z. B. die Ausstattung mit Computern, Tischen etc., die Gehälter der Lehrkräfte gehören aber nicht dazu.

Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher bilden den Schülerausschuss (vgl. BayEUG Art. 62). Er kann zum Beispiel Anliegen und Wünsche der Klassensprecherversammlung der Schulleitung oder der Lehrerkonferenz vorstellen. Der Schülerausschuss wird zudem von der Schulleitung über schulische Dinge, Vorschriften und Beschlüsse der Lehrerkonferenz informiert, die allgemeine Schülerangelegenheiten betreffen.

Der Begriff „Seriosität" (entlehnt vom mittellateinischen Wort seriositas = Ernst/Ernsthaftigkeit) bezeichnet in unserem Verständnis die Ernsthaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit, mit der eine Person auftritt und ihre Sache verfolgt.

Die Schule kann ein SMV-Konto einrichten, das für die Einnahmen und Ausgaben der gesamten SMV-Arbeit geführt wird (vgl. BaySchO §25 (3)). Es wird von einer gewählten Schülersprecherin bzw. einem gewählten Schülersprecher gemeinsam mit einer von der Schulleitung beauftragten Lehrkraft verwaltet. Damit ist das in der Verwaltung übliche Vier-Augen-Prinzip gewährleistet, das hier auch dem Schutz der gewählten Schülersprecherin bzw. des gewählten Schülersprechers dient.

Eine Spendenquittung ist ein Beleg, also ein offizieller Zahlungsnachweis. Das können Kassenbons, Kassenzettel oder auch Quittungen sein. Eine Spendenquittung ist daher ein Nachweis, dass die Spende bei der Empfängerin/beim Empfänger ordnungsgemäß angekommen ist. In der Schule dürfen Spendenquittungen nur von bestimmten Personen und nicht von der SMV oder SMV-Mitgliedern ausgestellt werden. 

Ein Sponsor oder Sponsoren sind Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen oder Organisationen, die Geld oder Sachleistungen z. B. an die Schule, den Förderverein oder die SMV spenden. Meistens benötigen die Sponsoren eine Spendenquittung (s. Begriff Spendenquittung).

Unter dem Strafrecht versteht man die Rechtsvorschriften (Gesetze), die den Inhalt und Umfang der staatlichen Zuständigkeit umfassen, mit denen der Staat auf ein menschliches Fehlverhalten mit einer Maßregelung oder einer Strafe reagieren kann. Für Jugendliche zwischen 14-17 Jahren gibt es ein eigenes Jugendstrafrecht.

Die Tagesordnungspunkte enthalten die Abfolge und die Inhalte des geplanten Programms z. B. einer Besprechung oder Versammlung.  Sie werden i. d. R. im Nominalstil abgefasst und dann näher im Protokoll ausgeführt. 

Tutorinnen/Tutoren sind meist Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse, die den Schülerinnen und Schülern einer 5. Klasse als Vertrauenspersonen zugeordnet sind. Sie sollen u. a. dabei helfen, das Zurechtfinden in der neuen Umgebung zu erleichtern. Meist stehen die Tutorinnen und Tutoren unter der Leitung einer Lehrkraft, die ihnen unterstützend zur Seite steht.

Mit gemeinsamen Aktionen, wie z. B. einem Kinobesuch oder einer Bastel- und Werkstunde, lernen sich die Schülerinnen und Schüler der neu zusammengesetzten Klasse kennen.

Informationen umgeben dich in Hülle und Fülle, sie sind leicht verfügbar und scheinen einfach abzugreifen zu sein. Sobald du aber fremde Inhalte für einen Aufsatz, die Schülerzeitung, eine Internetseite, einen Flyer usw. verwenden willst, benötigst du die Rechte vom Urheber. Der Urheber ist derjenige, der das Bild ursprünglich gemalt, das Foto geschossen oder den Text verfasst hat. Urheberrechtlich geschützt sind z. B. Musik, Texte, Fotos, Bilder, Filme sowie Software. Urheberrechtlich geschützte Werke sind noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Gesetzestexte unterliegen z. B. nicht dem Urheberrecht. Texte anderer Autoren darfst du i. d. R. verwenden, wenn du sie mit Quellenangabe daraus zitierst. Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte findest du z. B. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.

Wenn alle Wahlberechtigten direkt darüber entscheiden, wer sie vertreten soll, nennt man das Urwahl. Eine solche Urwahl ist auch an Schulen möglich: Das Schulforum kann das Wahlrecht auf alle Schülerinnen und Schüler einer Schule ausdehnen, d. h. dann, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Schule die Schülersprecherinnen und Schülersprecher und/oder die Verbindungslehrkräfte wählen können.

Im Allgemeinen bezeichnet man damit den Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele. 

In der Politik sind Verbände Vereinigungen mit der Aufgabe, die besonderen Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen ( Lobbyisten). Zu diesem Zweck sind Verbände unterschiedlich organisiert. Z. B. als Massenorganisationen (Gewerkschaften), als Interessen-Verbände (z. B. der ADAC), als Fach-Verbände (z. B. Handwerksverbände), als Berufs-Verbände (z. B. Cockpit = Verband der Flugzeugführer und Flugingenieure) oder als Standesorganisationen (z. B. der Deutsche Beamten Bund, DBB).

Die Verfassung stellt die Grundordnung eines politischen Systems dar. In ihr wird festgelegt, wie der Staat funktionieren soll. So wird z. B. beschrieben, wie der Staat aufgebaut ist, welche Staatsorgane (z. B. Parlament, Regierung) es gibt und welche Rechte und Pflichten sie haben. Viele Verfassungen bestimmen auch die Rechte der Staatsbürgerinnen und -bürger. So auch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz.

Aufgrund der wichtigen Stellung des Grundgesetzes ist eine Änderung und Ergänzung des Gesetzestextes erschwert bzw. unzulässig. So dürfen z. B. der Art. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar" sowie die unmittelbare Wirkung der Grundrechte nicht geändert werden. Auch darf die in Art. 20 festgelegte Grundstuktur der Bundesrepublik Deutschland nicht geändert werden. Dies umfasst die bundesstaatliche Ordnung, die Demokratie und Gewaltenteilung, den Sozialstaat, die Volkssouveränität und das Recht auf Widerstand. 

Zulässige Grundgesetzänderungen dürfen nur mit einer 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat vollzogen werden.

Wer weisungsbefugt ist, hat das Recht, anderen Anweisungen geben zu dürfen.

Mit dem Begriff „zweckgebundene Ausgaben” ist gemeint, dass Gelder nur für einen vorher bestimmten Zweck, also für ein ganz bestimmtes Ziel, verwendet werden dürfen.

Damit ist die Art und Weise der Wahldurchführung gemeint.