mobile Navigation Icon

Die Lehrerkonferenz

Was ist die Lehrer-Konferenz?

Die Lehrer-Konferenz ist eine Versammlung aller Lehrer der Schule.

Sie findet mehrmals im Schuljahr statt.

Daran nehmen normalerweise keine Schüler teil.

Wenn ihr aber eine Idee oder ein Anliegen habt, das ihr allen Lehrern vorstellen wollt, könnt ihr den Schulleiter fragen, ob ihr es in der nächsten Lehrer-Konferenz präsentieren könnt.

Ihr solltet euch aber gut darauf vorbereiten.

Besprecht euch vorher, was ihr sagen wollt.

Überlegt euch auch, was die Lehrer über euer Anliegen denken könnten.

Holt euch Hilfe bei der Verbindungs-Lehrkraft.

 

Damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Teilhabe an den Angeboten des Portals haben, werden die Beiträge in „kurz und knapp" in leicher Sprache angeboten.

Die Lehrerkonferenz ist eine Versammlung aller Lehrkräfte der Schule, die mehrmals im Schuljahr stattfindet.

Daran nehmen normalerweise keine Schülerinnen und Schüler teil, da dort    z. B. auch über Noten oder Disziplinarmaßnahmen entschieden wird.

Wenn ihr aber eine Idee oder ein Anliegen habt, das ihr allen Lehrerinnen und Lehrern vorstellen möchtet, könnt ihr die Schulleiterin oder den Schulleiter fragen, ob ihr dieses in der nächsten Lehrerkonferenz präsentieren dürft. Die Konferenzen sind nämlich nicht öffentlich. D. h., Außenstehende dürfen nur hinzukommen, wenn sie eingeladen wurden. Und dann dürfen sie auch nur für den entsprechenden Tagesordnungspunkt bleiben.

Ihr solltet euch für die Vorstellung von Projektideen o. Ä. in einer Lehrerkonferenz gut vorbereiten. Besprecht vorher, was ihr sagen wollt. Überlegt auch, was die Lehrer über euer Anliegen denken könnten. Sammelt gute Argumente für eure Idee. Holt euch eventuell Hilfe bei der Verbindungslehrkraft.

Falls ihr nicht persönlich an der Lehrerkonferenz teilnehmen könnt, bittet die Verbindungslehrkraft, dass sie euer Anliegen in der Konferenz für euch vorträgt.


Gut zu wissen ...

Wenn du Gesetzestexte magst, dann kannst du im  Art. 58 BayEUG noch genauer nachlesen, was die Lehrerkonferenz ausmacht und umfasst.

Das Kapitel  2, § 3 bis 7 BaySchO regelt u. a. Aufgaben, Sitzungsformalitäten, Beschlussfassungen und Ausschüsse der Lehrerkonferenzen.