mobile Navigation Icon

Schülermitverantwortung » Mitbestimmen über meine Schule hinaus » Stadt-/Landkreisschülersprecher (SLsp)

Stadt- und Landkreisschülersprecherinnen und -schülersprecher (SLsp)

Für die Mittelschulen gibt es zwischen den Schülersprecherinnen und Schülersprechern der einzelnen Schulen und den Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprechern eine Zwischenebene ( § 11 BaySchO).

In jeder Stadt und jedem Landkreis werden eine Stadt- und Landkreisschülersprecherin bzw. ein Stadt- oder Landkreisschülersprecher sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Die SLsp eines Regierungsbezirkes treffen sich dann auf der Bezirksaussprachetagung zur Wahl der Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher.

 

Gut zu wissen ...

Die Schülermitverantwortung auf Stadt-, Landkreis und Bezirksebene regelt der  § 11 BaySchO.