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Schülermitverantwortung » Mitgestalten des Schullebens » Good Practice-Beispiele: N - Z

Ideen für Veranstaltungen und Projekte

Der Schulgarten ist eine Möglichkeit, das ästhetische Empfinden und das ökologische Bewusstsein bei den Schülerinnen und Schülern zu fördern. Wenn ihr einen Schulgarten anlegen wollt, sucht euch am besten eine Lehrkraft, die die Leitung der Gruppe übernimmt. Fertigt eine Liste mit allen nötigen Materialien und Gerätschaften an. Einiges könnt ihr sicher von Eltern erhalten oder vom Förderverein eurer Schule anschaffen lassen. Ein guter Ansprechpartner kann immer auch der Hausmeister sein: Informiert ihn frühzeitig über eure Pläne. Er kann euch sicher gute Tipps geben, bei der Arbeit unterstützen und ggf. auch Gartengeräte ausleihen. Wichtig ist es, einen genauen Plan zu erstellen. Dabei hängen die Größe und der Standort des Schulgartens natürlich vom Schulgelände ab. Ist der Garten der Schule angelegt, geht es an die eigentliche Arbeit: Ihr dürft pflanzen, säen, gießen, ernten und Unkraut jäten. Es muss jedoch nicht die ganze Arbeit von einer kleinen Gruppe bewältigt werden. Denn ein Schulgarten soll schließlich die ganze Schule bereichern. So können viele Schüler einbezogen werden, indem z. B. einzelne Klassen für die Pflege bestimmter Beete verantwortlich sind. In einem solchen „Klassenbeet" könnten z. B. besondere Arten gesät oder gepflanzt werden, die man dann im Biologieunterricht verwenden kann. Es wäre auch denkbar, dass eine oder mehrere Klassen zusammen den Schulgarten erweitern, indem sie z. B. einen Teich anlegen oder ein Gewächshaus bauen.

An der Realschule Neubiberg wurde zum Schuljahr 2015/2016 eine Schulkleidung eingeführt. Das aufgedruckte Schullogo macht die Schulzugehörigkeit ersichtlich. Mit der großen Auswahl an unterschiedlichen Oberteilen in verschiedenen Farben ist gewährleistet, dass für jeden Geschmack etwas dabei ist.

In einem Onlineshop können die Schüler z. B. Polo-Shirts, T-Shirts, Blusen und Pullover erwerben. Die Kleidungsstücke sind hochwertig in der Qualität, aber dennoch günstig im Preis. Für sechs Teile, die sich ein Schüler bei der Einschulung kauft, zahlt er etwa 70 Euro. Außerdem bietet die Schule gut erhaltene gebrauchte Schulkleidung günstig zum Kauf an.

Welche Vorteile hat eine Schulkleidung?

Schulkleidung kann einen Beitrag dazu leisten, dass

  • sich die Schülerinnen und Schüler (sowie die Lehrkräfte) stärker mit der Schule identifizieren,
  • sich ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt, 
  • die Kosten für Kleidung insgesamt sinken,
  • der soziale Rang der Schülerin bzw. des Schülers nicht vom Preis seiner Kleidung abhängt und
  • sich die Schüler untereinander als gleichwertig ansehen und außerdem
  • der Kleidungsstil für den Schulalltag angemessen ist. 

Viele bedeutende Journalisten haben ihre ersten Erfahrungen bei der Schülerzeitung gesammelt. Bei der Arbeit in der Schülerzeitung kannst du z. B. Interview-Techniken kennenlernen, dich im Schreiben verschiedener Textsorten üben und/oder als Leiterin oder Leiter der Redaktion deine „Blattmacher-Qualitäten" ausprobieren.

Allein in Bayern gibt es an über 800 staatlichen Schulen Redakteurinnen und Redakteure, die in ihren Zeitungen den Schulalltag mit spannenden Reportagen, angriffslustigen Kommentaren und witzigen Glossen begleiten. Doch Schülerzeitungsarbeit ist nicht nur für die Nachwuchs-Journalisten von Nutzen, sondern die Lehrkräfte und die Schulleitung können auf diesem Weg auch erfahren, was ihre Schülerschaft bewegt, was ihnen an der Schule gefällt oder was sie gerne ändern möchte. Es kann also ein lohnendes SMV-Projekt sein, eine eigene Schülerzeitung an der Schule ins Leben zu rufen. Wie man eine Zeitung gründet und was es alles rund um das Thema Schülerzeitung zu beachten gibt, erfahrt ihr im Portal: http://www.schuelerzeitung.bayern.de/

Seminar

Der Journalisten-Alltag ist manchmal sehr hart. Redaktionskonferenzen können schnell in „Hahnenkämpfe" und „Zickenkriege" ausarten und die Anzeigensuche kann zum frustrierenden Spießrutenlauf durch unzählige Geschäfte werden. Um junge Zeitungsmacher zu unterstützen, bietet z. B. die Junge Presse Bayern e. V. Seminare für Nachwuchsjournalisten aller Alters- und Erfahrungsstufen an. Das Programm beginnt mit den Schreib- und Zeitungswerkstätten, geht über Foto- und Layoutkurse bis hin zum Reportagetraining. Die Referenten sind selbst noch jung und kennen sich daher mit den Problemen einer Schülerzeitungsredaktion besonders gut aus. Interessierte Schüler können sich auf der Netzseite www.jpbayern.de genauer über die Seminare informieren. Auch von Seiten des Kultusministeriums werden mehrtägige Schülerzeitungsseminare in Zusammenarbeit mit politischen Stiftungen angeboten. Informationen darüber erhaltet ihr über die Regierungen oder die Dienststellen der Ministerialbeauftragten.

Wettbewerbe

Schülerzeitungen, die durch originelle und besonders gut geschriebene Artikel, beeindruckende Fotos oder tolles Layout auffallen, können sich bei Wettbewerben mit anderen messen. Diese gibt es in ganz Bayern und meist sind tolle Geld- oder Sachpreise zu gewinnen. Der wichtigste Wettbewerb ist „Blattmacher", getragen von der Süddeutschen Zeitung und dem Kultusministerium. Aus diesem gehen auch die bayerischen Einsendungen an den Schülerzeitungswettbewerb der Länder hervor. Zudem gibt es weitere landesweite Schülerzeitungswettbewerbe z. B. der Hanns-Seidel-Stiftung und des SPIEGEL. Ergänzend dazu werden zusätzliche Wettbewerbe auf regionaler Ebene angeboten, so u. a. seitens einiger Ministerialbeauftragter für die Gymnasien oder regionaler Zeitungen.

Gilt für die Schülerzeitung die Pressefreiheit?

Natürlich, grundsätzlich schon. Auch in der Schülerzeitung ist es möglich, sich kritisch zu äußern. Aber ihr müsst euch trotzdem an gesetzliche Regelungen halten, z. B. den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Im Einzelnen gilt: Schülerzeitungen können entweder als Organ der Schule erscheinen, bei dem die Schulleiterin oder der Schulleiter das letzte Wort hat, oder sie unterliegen als eigenständige Jugendzeitschrift dem bayerischen Pressegesetz und sind frei von Einflussnahme der Schulleitung. Nähere Informationen erhältst du in unserem Schülerzeitungsportal.

Verbleibt die Verantwortlichkeit für die Schülerzeitung bei der Schule,

  • haben Betreuungslehrkraft und Schulleitung zwar einen gewissen Einfluss auf die Inhalte eurer Zeitung, jedoch
  • übernimmt eine Lehrkraft die Betreuung der schreibenden Schüler,
  • ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der verantwortliche Herausgeber, wodurch ihr  rechtlich abgesichert seid und somit 
  • ist der Verkauf auf dem Schulgelände möglich.

Erscheint die Schülerzeitung als Jugendzeitschrift im Sinne des Presserechts,

  • genießt ihr alle journalistischen Freiheiten,
  • haftet ihr bei Verstößen gegen das Urheberrecht und das Strafrecht; vergesst also nicht, dass einer von euch verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) sein muss und dies im Impressum kenntlich gemacht wird,
  • seid ihr als minderjährige Schüler in euren Rechten eingeschränkt und
  • eure Schulleiterin oder euer Schulleiter könnte ggf. den Verkauf eurer Schülerzeitung auf dem Schulgelände verbieten.

Von der journalistischen Sorgfaltspflicht entbindet euch allerdings keine der beiden Varianten! Was geschrieben wird, muss der Wahrheit entsprechen. Auch dürfen Zitate nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden, da dadurch unzutreffende Eindrücke entstehen können, zudem müssen Quellen kenntlich gemacht werden.

Checkliste zur Durchführung von Veranstaltungen

Diese Checkliste ist als Word-Datei hinterlegt, so könnt ihr sie ganz auf eure Bedürfnisse anpassen.