Stadt- und Landkreisschülersprecherinnen und -schülersprecher (SLsp)
Für die Mittelschulen gibt es zwischen den Schülersprecherinnen und Schülersprechern der einzelnen Schulen und den Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprechern eine Zwischenebene ( § 11 BaySchO).
In jeder Stadt und jedem Landkreis werden eine Stadt- und Landkreisschülersprecherin bzw. ein Stadt- oder Landkreisschülersprecher sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Die SLsp eines Regierungsbezirkes treffen sich dann auf der Bezirksaussprachetagung zur Wahl der Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher.
Gut zu wissen ...
Die Schülermitverantwortung auf Stadt-, Landkreis und Bezirksebene regelt der § 11 BaySchO.