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Grundlagen des Schulrechts

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In der Schule gibt es eine Menge Gesetze und Verordnungen, die den schulischen Alltag regeln. Damit du für die Arbeit in der SMV gut gerüstet bist, solltest du ein paar wichtige Grundlagen des Schulrechts kennen und über deine Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Auf dieser Seite werden dir diese vorgestellt.

Überblick über rechtliche Grundlagen auf der Seite des Kultusministeriums

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Bayern sind jeweils die ranghöchsten Normen in der bundesdeutschen bzw. bayerischen Rechtsordnung. Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Schulbereich dürfen nicht gegen das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung verstoßen.

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG1) regelt das Schulrecht für die öffentlichen und privaten Schulen in Bayern. Über Änderungen des BayEUG entscheidet der Bayerische Landtag.

1Eine Sammlung von Links zu allen Gesetzen, die die Schulen in Bayern betreffen, ist hier zu finden. 

Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) nimmt für alle Schularten geltende Konkretisierungen der rechtlichen Vorgaben des BayEUG vor. Änderungen der BaySchO kann die bayerische Staatsministerin oder der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus beschließen.
Für die einzelnen Schularten sehen weitere Rechtsverordnungen2 nähere Bestimmungen vor. So gibt es z. B. für die Grundschulen die Grundschulordnung (GrSO), für die Mittelschulen die Mittelschulordnung (MSO), für die Realschulen die Realschulordnung (RSO) und für die Gymnasien die Gymnasialschulordnung (GSO).

2Eine Sammlung von Links zu allen Rechtsverordnungen, die die Schulen in Bayern betreffen, ist hier zu finden.

Einzelne Themen, z. B. die Durchführung von Schülerfahrten, werden durch Verwaltungsvorschriften wie etwa Kultusministerielle Bekanntmachungen (KMBek) einheitlich geregelt. Zur Ebene der Verwaltungsvorschriften gehören auch Kultusministerielle Schreiben (KMS), die ebenfalls eine größere Zahl von Einzelfällen regeln.