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Verbindungslehrkraft (VL)

Was ist eine Verbindungs-Lehrkraft?

Eine Verbindungs-Lehrkraft ist ein Lehrer, den du magst und dem du vertraust.

Deswegen wird die Verbindungs-Lehrkraft auch „Vertrauenslehrer“ genannt.

Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter oder - bei entsprechendem Beschluss des Schulforums - alle Schüler der Schule wählen die Verbindungs-Lehrkraft.

Das kann schon am Ende des Schuljahres für das folgende Jahr durchgeführt werden.

Aufgaben der Verbindungs-Lehrkraft:

  • sie unterstützt die SMV-Arbeit bei allen Vorhaben und Aufgaben,
  • sorgt für guten Kontakt der SMV mit Schulleitung und Lehrkräften,
  • kann bei Beschwerden und Problemen vermitteln,
  • muss aber auch Interessen der Lehrkräfte oder Schulleitung beachten.

Am besten fragt ihr vor der Wahl Lehrkräfte, die ihr für geeignet haltet, ob sie diese Aufgabe übernehmen können und wollen.

Damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Teilhabe an den Angeboten des Portals haben, werden die Beiträge in „Kurz und knapp" in leichter Sprache angeboten.

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter bzw. bei entsprechendem Beschluss des Schulforums alle Schülerinnen und Schüler (Urwahl) können Verbindungslehrkräfte (VL) wählen ( Art. 62, 7 BayEUG). In der Regel finden die Wahlen gegen Ende des Schuljahres für das folgende Jahr statt.

Ihr solltet euch gut überlegen, wem ihr diese wichtige Aufgabe zutraut, denn die VL sollen nicht nur für einen guten Kontakt zwischen Schulleitung und Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern sorgen, sondern auch die SMV in all ihren Aufgaben und Vorhaben unterstützen. Zudem können sie bei Beschwerden vermitteln.

Ihr braucht also jemanden, der die Schule gut kennt, dem ihr vertrauen könnt (manchmal werden VL auch als "Vertrauenslehrer" bezeichnet) und der Schüler motivieren und gut mit ihnen arbeiten kann. Die VL können aber nicht immer alle Wünsche der Schülerinnen und Schüler erfüllen, sie müssen auch die Interessen der Schulleitung und der Lehrkräfte berücksichtigen. Es gilt also, immer wieder Kompromisse zu finden.

Am besten fragt ihr vor der Wahl Lehrkräfte, die ihr für geeignet haltet, ob sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen können und wollen.

Wenn Einvernehmen mit der Schulleitung besteht, kann es auch sinnvoll sein, dass es an einer Schule zwei Verbindungslehrkräfte an Stelle von einer gibt. Der Vorteil bei mehr als einer VL ist, dass sich diese die Aufgaben teilen können. Es könnte dann beispielsweise eine VL für die unteren und eine VL für die höheren Jahrgangsstufen geben.

Wobei genau unterstützt mich die VL?

Wie oben schon erwähnt, ist die VL eine Vermittlerin zwischen Schulleitung, Lehrer- und Schülerschaft. Sie

  • berät die SMV. Wenn ihr beispielsweise Fragen habt, könnt ihr euch an sie wenden.
  • unterstützt die SMV ggf. bei der Verwaltung und Verwendung ihrer Gelder,
  • vermittelt bei Beschwerden,
  • bemüht sich bei Konflikten um einen für alle Beteiligten tragfähigen Kompromiss. 

Das kann auch bedeuten, dass die VL

  • die Schülerin/den Schüler auf ihre/seine Pflichten hinweist,
  • den Standpunkt der Schulleitung oder einer anderen Lehrkraft verdeutlicht,
  • die SMV über bestehende Grenzen ihrer Vorhaben informiert,
  • die SMV bei der Annahme von Spendengeldern berät und bei Bedenken die Schulleitung einbezieht.

Hat die VL besondere Möglichkeiten?

  • Die VL kann der Schulleitung und der Lehrerkonferenz allgemeine und besondere Sachverhalte im Zusammenhang mit der SMV vortragen und dazu die Meinung oder Entscheidung der Schulleitung oder der Lehrerkonferenz hören. 
  • Die VL kann zur Erfüllung ihrer Aufgabe von der Schulleitung oder betroffenen Lehrkräften Auskünfte einholen, wenn sie bei der Klärung eines Sachverhaltes helfen.
  • Die Schulleiterin/der Schulleiter kann die VL bitten, als Beraterin ohne Stimmrecht an einer Sitzung des Schulforums teilzunehmen.


Gut zu wissen ...

Die Wahl der Verbindungslehrkraft ist im BayEUG im Art. 62, Abs. 7 geregelt. Hier sind auch kurze Informationen zu den Aufgaben der VL enthalten. Gewählt werden kann nur eine Lehrkraft, die an der Schule mit mind. der Hälfte ihrer Unterrichtszeit unbefristet beschäftigt ist. Ergänzungen zur Wahl der VL findet ihr in der BaySchO § 10, Abs. 1.

Ebenso wie die Klassensprecherwahlen ernst zu nehmen sind, solltet ihr die Wahl eurer Verbindungslehrkraft mit Bedacht vornehmen! Wichtige Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen findest du unter der entsprechenden Rubrik.