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Schülermitverantwortung » Rechte und Finanzen » Rechtliches bei Veranstaltungen

Was ist bei Veranstaltungen zu beachten?

Zu den Aufgaben der SMV gehören u. a. die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen sowie die Übernahme von Ordnungsaufgaben (Art. 62 Abs. 1 BayEUG). Das klingt erst einmal unproblematisch, allerdings gibt es ein paar Punkte, die ihr dabei dringend beachten müsst.

Da die SMV immer ein Teil von Schule ist, müssen die Veranstaltungen natürlich auch zum Bildungs- und Erziehungsauftrag innerhalb des schulischen Rahmes abgesteckt sein und geltendem Schulrecht entsprechen!

Das bedeutet auch, dass eure Veranstaltungen inhaltlich die Interessen der Schülerschaft berücksichtigen sollten. Sie dürfen nicht einseitig Interessen einer politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gruppe dienen.

Zunächst: Veranstalter ist die SMV.

Alle SMV-Veranstaltungen müssen mit der Schulleitung abgesprochen und von dieser genehmigt sein, da die SMV ein Teil von Schule ist (s. auch nächste Frage). Die Schulleiterin/der Schulleiter trägt rechtlich dafür die Verantwortung.

Ja, da die SMV Teil von Schule ist. Deshalb benötigt ihr für eure Veranstaltungen auch immer die Zustimmung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, da nur diese bzw. dieser Schulveranstaltungen genehmigen darf. Das hat für euch den Vorteil, dass die Schule einen großen Teil der Verantwortung übernimmt. Besonders in Fragen der Aufsichtspflicht ist das für euch eine große Entlastung. Denn der Schutz von Schülerinnen und Schülern ist auch versicherungsrechtlich ein sehr sensibler Bereich, insbesondere bei Minderjährigen.

Veranstaltungen der SMV auf schulischer Ebene können, u. a. Schulfeste, Faschingspartys oder Arbeitsgruppen sportlicher oder musischer Art sein. Auch das Klassensprecherseminar ist übrigens eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Spendenlauf, wenn er von der SMV organisiert wird.

Achtung: Wenn ihr zum Beispiel am Wochenende eine gemeinsame Skifahrt mit Schülerinnen und Schülern, die Mitglieder in der SMV sind, organisiert, ohne dass diese von der Schulleitung zu einer schulischen Veranstaltung erklärt wird, handelt es sich dabei um eine private und damit nicht um eine schulische SMV-Veranstaltung. Die Organisatoren tragen dann selbst die volle Verantwortung. Achtet deshalb darauf, dass ihr euch nicht überfordert! Informiert euch im Vorfeld über die rechtlichen Fragen umfassend, wenn ihr solche Fahrten planen wollt! Diese sind nicht Teil der Aufgaben von SMV und Schule.

Beachtet: Auch wenn euch eine Lehrkraft bei einer privaten Wochenendveranstaltung begleitet, handelt es sich nicht automatisch um eine Schulveranstaltung. Entscheidend ist, ob die Schulleitung die Veranstaltung - zu einer Schulveranstaltung erklärt hat.

 

Personen, denen Minderjährige anvertraut worden sind, haben diesen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Das bedeutet, dass die aufsichtspflichtige Person dafür zu sorgen hat, dass niemand einen Schaden erleidet und niemand gefährdet wird.

Für alle Fälle sollte jeder Aktive in der SMV eine Haftpflichtversicherung haben. Kommt es dann trotz aller Sorgfalt zu einem Schadensfall, seid ihr abgesichert.

Für einzelne Veranstaltungen bieten viele Versicherungen den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung an, die ggf. auch nur für einen Tag gilt. Ob auch eine Rechtsschutzversicherung anzuraten ist, sollte mit der Schulleitung geklärt werden.

Generell gilt: Bezieht die Schulleitung und die Verbindungslehrkraft immer in eure Planung ein und zwar rechtzeitig!

Immer wenn ihr eure Veranstaltung als Schulveranstaltung plant, müsst ihr die Schulleitung rechtzeitig über euer Vorhaben informieren. Sie muss die Veranstaltung auch genehmigen.

In bestimmten Fällen kann es auch einmal dazu kommen, dass die Schulleitung eine Veranstaltung verbietet. Das geschieht meist dann, wenn

  • die Veranstaltung mit einer besonderen Gefahr für die Schülerschaft verbunden ist,
  • für eine ausreichende Aufsicht nicht garantiert werden kann,
  • eine ordnungsgemäße Finanzierung nicht gesichert erscheint,
  • die SMV ihre Zuständigkeiten überschreitet,
  • eine schwere Beeinträchtigung des Schullebens bzw. der schulischen Aufgaben zu erwarten ist oder
  • die Veranstaltung eine unzumutbare Belastung für den Schulträger darstellen würde.

Schülerinnen und Schüler allgemein bildender und beruflicher Schulen sind während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen gesetzlich unfallversichert.

Weitere Informationen zur Sicherheit in der Schule und zur gesetzlichen Schülerunfallversicherung findet ihr z. B. in der KMBek vom 11. Dezember 2002 Nr. III/1-S4361-6/101826.

Vorsicht! Handelt es sich bei eurer Veranstaltung nicht um eine genehmigte Schulveranstaltung, greift die gesetzliche Unfallversicherung der Schule nicht!

Je nach Art der geplanten Veranstaltung kann es manchmal sinnvoll sein, bestimmte Risiken, die mit speziellen Veranstaltungsformaten einhergehen können, abzudecken. So kann es z. B. sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung (z. B. eine Veranstalterhaftpflicht) abzuschließen. Bindet in solche Überlegungen unbedingt eine erfahrene Person, z. B. eure Verbindungslehrkraft oder die Schulleitung, ein. 

Besonders beachten müsst ihr die Bestimmungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).

Die GEMA sorgt dafür, dass Künstlerinnen und Künstler für die Verwertung ihrer Werke bezahlt werden. Sobald ihr ein Lied bei einer Schulparty spielt, können GEMA-Gebühren fällig sein! Deshalb sind solche Veranstaltungen in der Regel bei der GEMA anzumelden.

Erkundigt euch also während eurer Planungsphase immer auch nach den einschlägigen Bestimmungen! Häufig bestehen schon besondere Rahmenverträge zwischen den Schulträgern und der GEMA. 

Im Rahmen einer Schulveranstaltung greift manchmal auch § 52 Urheberrechtsgesetz, der bestimmte Veranstaltungen von der Vergütungspflicht freistellt.

In jedem Fall gilt: Traut euch zu fragen, bevor ihr etwas einfach so durchführt, was hinterher teuer werden kann!

 

Gut zu wissen ...

Du suchst Antworten darauf, was ein Gesetz, eine Verordnung, eine KMBek usw. ist? Hier findest du sie!