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Die Landesschülerkonferenz (LSK)

Zur Landesschülerkonferenz (LSK) treffen sich die 41 Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprecher bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Bezis) mindestens zweimal im Jahr ( Art. 62a, 1 BayEUG). Je sieben kommen von den Förder-, Mittel- und beruflichen Schulen, je neun von den Gymnasien und Realschulen und drei von den Fachober- und Berufsoberschulen.

Auf der ersten LSK, die Ende November/Anfang Dezember stattfindet, werden die Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Zudem werden viele Themen, die mit Schule und Bildungspolitik zu tun haben, besprochen. Dabei kann es zum Beispiel um Inhalte der Lehrpläne, Fächer oder Mitwirkungsrechte gehen.

Auf der LSK werden auch die Anträge behandelt, die auf den Bezirksaussprachetagungen verabschiedet worden sind. Alle 41 Bezis stimmen dann darüber ab, welche Anträge ans  Kultusministerium weitergeleitet werden. Jeder Bezi muss sich also auch für die Belange der anderen Schularten interessieren, sich eine Meinung bilden und diese dann äußern.

Entscheidet sich eine Mehrheit dafür, dass der Antrag weitergeleitet wird, erhält die LSK nach der Bearbeitung im Ministerium eine Antwort. Wenn es möglich ist, werden die Anregungen aufgenommen und ganz oder teilweise umgesetzt. Teilweise können die Vorschläge aber leider nicht umgesetzt werden, etwa weil die bestehenden Regelungen bereits ausreichen, um die Ideen zu realisieren, oder weil Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz der Umsetzung entgegen stehen.

Beschlüsse der LSK und Stellungnahmen des StMUK

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